Bis heute ist der Öffentlichkeit zwar nicht bekannt, ob die Strafanzeige der SBB zu einem Verfahren geführt hat. Und deshalb ist auch nicht klar, ob der Geschäftsleiter die Kontrollaufgaben vorsätzlich verletzt hat.
Klar ist aber, dass wohl jede Organisation auf solche Schlagzeilen in der Presse verzichten kann. Ganz abgesehen vom eventuellen Schaden, der entstanden ist.
Und wir wissen aus unserer Erfahrung von der Einführung von IKS-Prozessen und
-Tools, dass die Ernsthaftigkeit und