
Nichteinhaltung von Kontrollaufgaben – GL freigestellt
Vor vier Jahren wurde der Geschäftsleiter der SBB-Tochter Elvetino freigestellt. Damals teilte die SBB mit, dass massive Vorwürfe im Bereich Compliance im Raum stünden. „Man toleriere grundsätzlich keinerlei Verstösse … . Das betreffe … auch die Nichteinhaltung von Kontrollaufgaben wie beispielsweise bei Freigaben von Rechnungen.“
Bis heute ist der Öffentlichkeit zwar nicht bekannt, ob die Strafanzeige der SBB zu einem Verfahren geführt hat. Und deshalb ist auch nicht klar, ob der Geschäftsleiter die Kontrollaufgaben vorsätzlich verletzt hat.
Klar ist aber, dass wohl jede Organisation auf solche Schlagzeilen in der Presse verzichten kann. Ganz abgesehen vom eventuellen Schaden, der entstanden ist.
Und wir wissen aus unserer Erfahrung von der Einführung von IKS-Prozessen und
-Tools, dass die Ernsthaftigkeit und
Verlässlichkeit der Kontrollen zunehmen, sobald tagesaktuelle Transparenz und Revisionssicherheit sichergestellt sind. Gegen deliktisches Verhalten nützt zwar auch kein IT-Tool. Die Hemmschwelle dafür wird aber auf jeden Fall angehoben.
Praxis-Tipp: Ein IKS in Tabellenform (Excel) kommt jährlich meistens nur einmal zum Einsatz. Wenn Sie Vorgänge wie bei Elvetino entdecken wollen, müssen Kontrollen unabhängig mit entsprechender Häufigkeit erfolgen. Ein verbindlicher und verlässlicher IKS-Prozess ist deshalb nur IT-gestützt möglich und sinnvoll.