Im Fall von Compliance-Verstössen dürfen Unternehmen in Deutschland nämlich mit geringeren Geldbussen rechnen, wenn sie ein wirksames CMS vorweisen können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 9. Mai 2017 – 1StR 265/16 zur Bemessung der Geldbusse (in Abhängigkeit des wirtschaftlichen Vorteils aus der Ordnungswidrigkeit) festgehalten, dass von Bedeutung ist, inwieweit die bebusste juristische Person ihrer Pflicht, Rechtsverletzungen aus der Sphäre des Unternehmens zu unterbinden, genügt und ein effizientes Compliance-Management