… Auch der für solche Zahlungen zuständige Geschäftsführer habe ausserordentliche Pensionskassenbeiträge erhalten, obwohl dafür keine Rechtsgrundlage ersichtlich sei.
Er soll überdies mit Geldern der BGL einem Familienmitglied eine Ausbildung und Leistungen einer externen Firma in seinem Privathaushalt bezahlt haben. Dabei sei es zu Manipulationen von Rechnungsbelegen gekommen.»
Ob die BGL ein IKS hat, wissen wir nicht. Aber wir wissen aus unserer Erfahrung von der Einführung von IKS-Prozessen und
-Tools, dass die Ernsthaftigkeit und