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Der Newsletter zu IKS, QMS und Compliance

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Geschäftsführer plündert Kasse

«… die Assistentin [habe] bereits zwei Jahre vor ihrem Stellenantritt Lohn bezogen […], ohne für die BGL [Baugenossenschaft Letten] zu arbeiten. Ebenfalls zwei Jahre vor Stellenantritt habe ihr die BGL Pensionskasseneinkäufe finanziert. ….

… Auch der für solche Zahlungen zuständige Geschäftsführer habe ausserordentliche Pensionskassenbeiträge erhalten, obwohl dafür keine Rechtsgrundlage ersichtlich sei.

Er soll überdies mit Geldern der BGL einem Familienmitglied eine Ausbildung und Leistungen einer externen Firma in seinem Privathaushalt bezahlt haben. Dabei sei es zu Manipulationen von Rechnungsbelegen gekommen.»

Ob die BGL ein IKS hat, wissen wir nicht. Aber wir wissen aus unserer Erfahrung von der Einführung von IKS-Prozessen und
-Tools, dass die Ernsthaftigkeit und

Verlässlichkeit der Kontrollen zunehmen, sobald tagesaktuelle Transparenz und Revisionssicherheit sichergestellt sind. Gegen deliktisches Verhalten nützt zwar auch kein IT-Tool. Die Hemm­schwelle dafür wird aber auf jeden Fall angehoben.

Praxis-Tipp: Ein IKS in Tabellenform (Excel) kommt jährlich meistens nur einmal zum Einsatz. Wenn Sie Vorgänge wie bei der Baugenossenschaft Letten entdecken wollen, müssen Kontrollen unabhängig mit entsprechender Häufigkeit erfolgen. Ein verbindlicher und verlässlicher IKS-Prozess ist deshalb nur IT-gestützt möglich und sinnvoll.

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