Aber! „Sollte die Unternehmensleitung selbst Funktionsprüfungen der Kontrollen anordnen und durchführen, so kann sich der Abschlussprüfer darauf abstützen, ohne die Einhaltung der Kontrollen selbst zu prüfen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Durchführung dieser, von der Unternehmensleitung angeordneten, Funktionsprüfungen dokumentiert ist.“
Praxis-Tipp: Es kann sich somit doppelt lohnen, den Kontrollplan vollständig und sorgfältig mittels einer zweckmässigen Software umzusetzen. Einerseits erzielt das IKS so tatsächlich Wirkung, und andererseits verringert sich die Rechnung des Abschlussprüfers.