3. Es hat das Vier-Augen-Prinzip gefehlt; die Mitarbeiter*in habe Buchungen und Zahlungen alleine vorgenommen.
Zudem empfiehlt das Untersuchungsorgan, die Gemeindeinformatik GmbH soll auch Schadenersatzansprüche gegen zwei ehemalige Geschäftsführer prüfen.
Praxis-Tipp: Auch die Kontrolltätigkeit braucht Kontrolle, den Nachweis der Kontrollen. Und zwar in genügendem Intervall und genügender Unabhängigkeit, was ohne IT-gestütztes IKS sehr aufwändig, resp. eben nicht durchgeführt wird.