Daran ist der Gesetzgeber nicht ganz unschuldig, denn in der Schweiz ist bloss die Prüfung der Existenz des IKS Pflicht.
Nichtsdestotrotz, das Interne Kontrollsystem kann nur helfen, Fehler zu vermeiden, wenn es tatsächlich «gelebt» wird.
Praxis-Tipp: Wenn ein IKS existiert, heisst das nicht, dass es «gelebt» wird! Es braucht eine operativ geeignete Umsetzung, damit es von den Mitarbeitenden «gelebt» werden kann.
Das IKS wird gelebt, wenn
a) Vorgesetzte und Organe zeitgerecht zu kritischen Informationen kommen, und
b) das IKS von Mitarbeitenden als sinnvoll und hilfreich für ihre Arbeit empfunden wird.