Den Risikoeintritt zu verhindern, kann erreicht werden durch
(a) Vorbeugende Handlungen, (b) Auftrag für Vorbereitungsarbeiten (AVOR) und (c) Überwachung einer Leistungserstellung.
Den Risikoeintritt aufzudecken, kann erreicht werden durch
(a) Ergebnisüberwachung mit Stichproben und (b) das Einholen von Durchführungsbestätigungen/-berichten.
Praxis-Tipp: Je präziser die Kontrollaufträge formuliert werden, desto effizienter und effektiver können die Kontrollpersonen ihre Aufgabe erfüllen. Bei risikoorientierten Kontrollen gibt es maximal zwei Kontrollziele: Verhinderung oder Aufdecken des Risikoeintritts.