Beim vorliegenden Fall handelt es sich zwar um ein Obergerichtsurteil aus Österreich. Bei einem selbigen Sachverhalt in der Schweiz muss davon ausgegangen werden, dass die Gerichte zu einer ähnlichen Beurteilung kommen würden.
Praxis-Tipp: Im Fall von Compliance-Verstössen dürfen Unternehmen (z.B. in Deutschland) mit geringeren Geldbussen rechnen, wenn sie ein wirksames IKS vorweisen können. Das IKS muss auf die Besonderheiten und Risikofelder des einzelnen Unternehmens abgestimmt sein. Die betriebsinternen Abläufe müssen so gestaltet sein, dass Normverletzungen deutlich erschwert werden. Um diesen Nachweis erbringen zu können, braucht es ein robustes, lückenlos geführtes, revisionssicheres, IT-basiertes Control-Tool.