Verwaltungsrat auch einer Handlungspflicht, die Risiken des Unternehmens aktiv zu „managen“, ihnen also durch aktives Handeln zu begegnen.
Diese aktive Handlungspflicht besteht konkret in der Ausgestaltung, der Implementierung und der Überwachung eines Risk Managements sowie eines internen Kontrollsystems.»
Fazit: Auch der VR eines KMU in der Schweiz ist gesetzlich verpflichtet, ein integrales Risikomanagement-System im Unternehmen auszugestalten, zu implementieren und zu überwachen. Kommt der VR dieser Pflicht nicht nach, droht ihm unter Umständen nicht nur eine aktienrechtliche Verantwortlichkeitsklage, sondern auch eine mögliche strafrechtliche Verfolgung.