swissaxis

Riskmanagement & IKS News

Wirtschaft und Recht

Betrug mit falschen Reisekosten

Die Initialzündung für die Betrugsserie war ein operatives Versehen, das wegen fehlender Kontrolle niemand entdeckte.

Eine 47-jährige Telekom-Mitarbeiterin ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte Reisen abgerechnet, die sie nie gemacht hat.

Verurteilt wurde die Frau wegen gewerbsmässigen Betrugs: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Telekom-Mitarbeiterin mit ihrem Arbeitgeber insgesamt 75 Geschäftsreisen abgerechnet hat, die sie nie angetreten hatte.

Die Initialzündung sei ein Versehen gewesen: Sie habe unabsichtlich die Kosten einer Reise um 100 Euro zu hoch angesetzt. Das habe aber niemanden interessiert und so sei der Stein ins Rollen gekommen. Zum Schluss summierte sich der für den Arbeitgeber entstandene Schaden auf rund 125’000 Euro.

Weil die Abrechnungen allerdings absolut nicht plausibel waren – in einem Fall lagen zwischen Antrag und Genehmigung ganze 32 Sekunden – fielen der Revision die falschen Angaben irgendwann dann doch auf.

Fazit: Wir wissen nicht, ob die Telekom ein IKS im Einsatz hatte. Was wir aber aus Projekt-Erfahrung wissen, ist, dass ein IKS in Tabellenform (Excel) meistens nur einmal pro Jahr zum Einsatz kommt.

Wenn Sie Vorgänge wie bei diesem Betrugsfall entdecken wollen, müssen Kontrollen unabhängig und mit entsprechender Häufigkeit erfolgen. Ein verbindlicher und verlässlicher IKS-Prozess ist deshalb nur IT-gestützt möglich und sinnvoll.

image_pdfAls PDF speichern

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert