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Wirtschaft und Recht
Wirtschaftlichkeit und Missbrauchsbekämpfung
In ihrem gleichnamigen Artikel im MQ-Magazin anfangs 2022 stellt Brigitte Christ, stellvertretende Direktorin der Eidgenössischen Finanzkontrolle folgendes fest: «Wirtschaftliches denken, entscheiden und handeln sind Imperative für Unternehmen und zunehmend auch für die öffentliche Hand.»
Ebenfalls analysiert sie: «Kann Wirtschaftlichkeit also um jeden Preis gerechtfertigt sein?»
Obwohl die Frage nicht neu ist, stellt sie sich immer wieder aufs Neue. Wie stark soll die Wirtschaftlichkeitskarte gespielt werden, wenn es beispielsweise um Missbrauch geht?
Für den Link zum vollständigen Artikel, siehe die Quellenangabe unten.
FAZIT: Es stellt sich die Frage, ob es eine Bagatellgrenze bei Betrug gibt.
Aus wirtschaftlicher Sicht lauten die Fragen: «Wie hoch sind die Erfolgschancen vor Gericht? Überflutet man das Rechtssystem nicht unnötig? Darf man die Betroffenen derart «stigmatisieren»? Rechtfertigt der Betrag überhaupt eine Anzeige?»
Gleichzeitig muss gegen die Auswirkungen auf Motivation und Arbeitsethos der Belegschaft und des Rufs der Organisation abgewogen werden.
Frau Christ meint: «Es geht nicht um den erhobenen moralischen Zeigefinger, sondern darum, dass man sich bewusst machen muss, wie das Handeln von der grossen Menge der Bezüger wahrgenommen wird, die korrekt gehandelt haben. Welches Verhalten man motivieren will, ob man geltende Normen fordern möchte oder infrage stellen muss.»
Quellen: «Anzeigen oder nicht anzeigen, das ist hier die Frage …» MQ 1-2/2022