Riskmanagement & IKS News
Wirtschaft und Recht
Entscheidungsorientiertes Risikomanagement
Die Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen sind unsicher. Deshalb sollten insbesondere die Ergebnisse der entscheidungsvorbereitenden Risiko- und Chancenanalyse dokumentiert werden.
Wenn ein Geschäftsführer beispielsweise eine Investition, Akquisition oder Strategie-Veränderung angeht, sollte er/sie beweisbar angemessene Informationen vorliegen haben.
Wenn alles wunschgemäss läuft, wird niemand danach fragen. Wenn es aber schiefläuft und evtl. sogar rechtliche Schritte notwendig werden, sind die Risikobeurteilungsinformationen Gold wert.
Aus rechtlicher Sicht besteht deshalb ganz klar die Notwendigkeit einer entscheidungsorientierten Ausrichtung des Risikomanagements.
So sollten sich Risikomanager fragen, in welcher Form sie in Entscheidungsprozessen um Rat gefragt werden. Und wenn sie keinen
Risikomanager haben, müssen sie sich selbst kritisch fragen, wie sie die angemessenen Informationen mit geeigneten Methoden aufbereiten. Denn später vor Gericht muss der Entscheider beweisen können, dass der unternehmerische Entscheidungsprozess durch Methoden unterstützt wurde, die den aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis widerspiegeln. Dieser Nachweis dürfte bei vielen heute in der Praxis existierenden Methoden wie beispielsweise einfache Checklisten, Gefährdungskataloge, qualitative Risikomatrizen etc. schwerfallen.
Fazit: «Das Risikomanagement soll dazu beitragen, dass schon vor einer Entscheidung deren Auswirkung auf Ertrag und Risiko gegeneinander abgewogen werden (also Handlungsoptionen risikogerecht bewertet werden). Dies geht einher mit einer engeren Verknüpfung von Risikomanagement und Finanzen sowie einer engen Verzahnung des Risikomanagements mit der Unternehmensstrategie.»
Quellen: Frank Romeike «Prüfung des Risikomanagementsystems durch die Interne Revision» 21.02.22 risknet.de