Neben diesen generellen Themen in Governance und Compliance ist der Verwaltungsrat nun auch für Fragen der operativen Zahlungsfähigkeit des Unternehmens persönlich und undelegierbar verantwortlich. Eine Missachtung dieser Pflicht kann erhebliche kollektive Haftungsrisiken begründen. D.h., die Ordnungsmässigkeit der Prozesse unter der neuen Rechtslage fällt in die Verantwortung des Verwaltungsrats und somit auch die allfällige Anpassung an die neuen Pflichten.
Fazit: Um diese Risiken zu mindern und sicherzustellen, dass ordnungsgemässe Prozesse eingehalten werden, empfiehlt sich das interne Kontrollsystem (IKS) dahingehend zu überprüfen und eventuelle Anpassungen bei kritischen Prozessen vorzunehmen.