Riskmanagement & IKS News
Privathaus renoviert mit Gemeindegeldern
Der Bereichsleiter Unterhaltsdienst in einer Gemeinde der Zürcher Agglomeration liess mit Gemeindegeldern Böden, Fenster und das Bad seines Privathauses sanieren, gestaltete den Garten um und kaufte neue Pneus fürs Auto.
Er bearbeitete die Rechnungen auf der Verwaltung selbst, versah sie mit seinem Visum und leitete sie zur Begleichung an die Finanzverwaltung weiter. Aufgrund seiner Kaderposition war er mit der Kompetenz ausgestattet, Rechnungsbeträge bis 5000 Franken selbständig zu kontrollieren, zu kontieren und zu visieren. Für Rechnungsbeträge über 5000 Franken musste er das Visum des Abteilungsleiters einholen.
Wie sich im Rahmen des Strafverfahrens herausstellte, ging der Bereichsleiter für die Rechnungen unter 5000 Franken davon aus, dass die Finanzverwaltung keine Nachforschungen zu deren Legitimität vornehmen würde. Zudem hat er mit Falschangaben den Anschein erwecken können, dass die Arbeiten berechtigt waren und im Auftrag der Gemeinde erfolgten.
Dem Beschuldigten gelang es aber auch, den Abteilungsleiter über die Rechtmässigkeit der Rechnungen zu täuschen, die 5000 Franken überstiegen. Gemäss Strafbefehl visierte der Abteilungsleiter die entsprechenden Rechnungen in der irrigen Annahme, dass sie der Beschuldigte bereits vorgeprüft und für rechtmässig befunden hatte.
Fazit: Wenn jemand mit Intelligenz und krimineller Energie handelt, können auch die besten Kontrollen nicht sofort wirken. Ohne Kontrollen wäre aber sicher noch länger gar nichts passiert.
Für die Chef-Mitarbeiter-Beziehung kann die Vertrauen-Kontrolle-Situation belastend für das Arbeitsklima sein. Bei (empfunden) zu viel Kontrolle, leidet die Arbeitsleistung oder der Mitarbeiter geht. Bei hohem Vertrauensvorschuss nützt ein in Not geratener Mitarbeiter evtl. die Situation aus.
Ein modernes IKS hilft Vorgesetzten ihre Verantwortung wahrzunehmen, ohne dass bei jeder Kontrolle die Frage «Ver-Traust Du mir noch?» im Raume steht.
Quellen: «Haus renoviert mit Gemeindegeldern» NZZ vom 25.2.2023